der B&P Bau- und Planungs- Gesellschaft m.b.H.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Leistungen, welche die B&P Bau- und Planungs- Gesellschaft m.b.H. abschließt bzw. erbringt.
(2) Sämtliche Leistungen und Lieferungen der B&P Bau- und Planungs- Gesellschaft m.b.H. erfolgen auf Grundlage dieser AGB. Abweichende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers (AG) sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
(1) Als Vertragsgrundlage gelten:
- Die Inhalte des entsprechenden Angebots
- Die vorliegenden AGB
- Die Bestimmungen der ÖNORM B2110 „Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen“
- Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, soweit diese nicht durch nachfolgende Bestimmungen oder individuelle Vereinbarungen abweichend geregelt sind.
(2) Bei Widersprüchen gelten die genannten Grundlagen in der Reihenfolge ihrer Auflistung.
(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den AG zustande. Sämtliche Angebote sind für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Ausstellung gültig.
(2) Sämtliche vom AG beigestellten Unterlagen und Stoffe sind der B&P Bau- und Planungs- Gesellschaft m.b.H. rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zu übermitteln. Sämtliche Änderungen an den übermittelten Unterlagen sind der B&P Bau- und Planungs- Gesellschaft m.b.H. unverzüglich bekanntzugeben.
(3) Änderungen oder Ergänzungen der vereinbarten Leistungen müssen der B&P Bau- und Planungs- Gesellschaft m.b.H. unverzüglich schriftlich bekanntgegeben werden. Die B&P Bau- und Planungs- Gesellschaft m.b.H. behält sich das Recht vor, solche Änderungen abzulehnen oder die entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.
(1) Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, sind gemäß §18 FAGG vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
(1) Alle auf der Webseite angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise exkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Zusätzliche Leistungen, wie beispielsweise Erstellung und Versand von Unterlagen in Papierform, Expressbearbeitung oder Vor-Ort-Termine werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.
(3) Zahlungen sind ab Erhalt der Rechnung ohne Abzüge innerhalb von 7 Tagen fällig. Bei Zahlungsverzug von mehr als 7 Tagen ist die B&P Bau- und Planungs- Gesellschaft m.b.H. berechtigt, die Arbeiten einzustellen.
(1) Der AG ist für die rechtzeitige, vollständige und wahrheitsgemäße Beistellung aller erforderlichen Unterlagen und Stoffe verantwortlich. Für mangelhafte Unterlagen, Stoffe und Angaben haftet der AG. Eine Verzögerung der Ausführung durch fehlende Genehmigungen oder Unterlagen geht zu Lasten des AG.
(2) Der AG ist für die Beschaffung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen verantwortlich. Eventuelle zusätzliche Auflagen, die nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.
(3) Sämtliche Leistungen der B&P Bau- und Planungs- Gesellschaft m.b.H. erfolgen auf Basis der vom AG zum Zeitpunkt der Erstellung bereitgestellten Stoffe und Unterlagen.
Bestandsbauten:
Bei Bestandbauten wird eine Überprüfung der übermittelten Unterlagen hinsichtlich Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Bestand nur dann durchgeführt, wenn dies ausdrücklich durch den Auftraggeber beauftragt wurde. Erfolgt eine solche Beauftragung nicht, obliegt die Kontrolle des tatsächlichen Bestands dem Auftraggeber. Die B&P Bau- und Planungs- Gesellschaft m.b.H. hält sich in diesem Fall ausdrücklich schad- und klaglos für alle fehlerhaften oder unvollständigen Angaben.
Neubauten:
Falls die Bauprodukte und deren Eigenschaften nicht klar in den vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen definiert sind, legt die B&P Bau- und Planungs- Gesellschaft m.b.H. diese zusammen mit den zugehörigen Produktkennwerten fest. Die Einhaltung dieser festgelegten Produktkennwerte ist bei der Bauausführung verbindlich. Sollte es zu Änderungen in Materialien, Produkten, Produktkennwerten oder der Bauteilgeometrie während der Bauausführung oder nach Fertigstellung kommen, ist eine Korrektur des Energieausweises durch den Ersteller erforderlich. Solche Änderungen können die Ergebnisse beeinflussen und führen zum Verlust der Gültigkeit des Energieausweises. Bei Neubauten ist der Prüfingenieur/Ziviltechniker/Bauführer verantwortlich für die Überprüfung der Einhaltung der im Energieausweis definierten Parameter während der Bauausführung. Bei baulichen Änderungen nach Fertigstellung liegt die Verantwortung beim Eigentümer. Die B&P Bau- und Planungs- Gesellschaft m.b.H. übernimmt keine Verantwortung für die Einhaltung der im Energieausweis aufgeführten Parameter nach der Fertigstellung und hält sich hiermit ebenfalls schad- und klaglos.
(1) Für Mängel leisten wir eine Gewährleistung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Mängel sind unverzüglich nach Erkennung schriftlich geltend zu machen.
(2) Der AG hat die Leistung nach Abschluss der Arbeiten zu übernehmen. Nach der Übernahme gelten die Arbeiten als mängelfrei, es sei denn, es werden Mängel im Übergabeprotokoll festgehalten.
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen der DSGVO. Es können zusätzlich nationale Datenschutzgesetze zur Anwendung kommen.
(1) Das Eigentum an gelieferten Waren geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den AG über.
(1) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder dessen Verletzung ist das sachlich zuständige Gericht am Standort der B&P Bau- und Planungs- Gesellschaft m.b.H. zuständig.
(2) Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.